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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Inndix GmbH

Stand: Oktober 2026

1. Allgemeines

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Verkauf und die weltweite Lieferung von Produkten durch die Inndix GmbH („Inndix“), Josef-Drapela-Straße 26, 2231 Strasshof an der Nordbahn, Österreich, sowie für damit verbundene Leistungen wie Inbetriebnahme, Einschulung und Softwarelizenzen.

1.2. Verträge über den Kauf von Inndix-Produkten kommen durch die Annahme eines von Inndix gelegten Angebots zustande. Angebote werden schriftlich oder per E-Mail gelegt. Sie können schriftlich, per E-Mail, mündlich oder telefonisch angenommen werden. Einseitige Bestellungen an Inndix – gleich in welcher Form – gelten als Anfrage und begründen keine Verpflichtung von Inndix. Bestellungen über den Inndix-Webshop gelten als Angebot des Kunden; der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung oder der Lieferung durch Inndix zustande. Der Webshop steht ausschließlich registrierten Geschäftskunden offen.

1.3. Die Inndix-Produkte sind ausschließlich zur Verwendung in den Gesundheitseinrichtungen des Kunden und nur für Fachpersonal im Gesundheitswesen bestimmt. Gibt ein Kunde ein Produkt an Personen außerhalb des Gesundheitswesens weiter, haftet Inndix in keiner Weise. Trägt ein Produkt ein Verfallsdatum, darf der Kunde es nach diesem Datum weder verwenden noch an Dritte weitergeben. Der Kunde ist grundsätzlich nicht berechtigt, von Inndix gekaufte Produkte unentgeltlich oder entgeltlich weiterzugeben (Ausnahmen siehe Punkt 7).

2. Lieferung

2.1. Die Lieferung erfolgt DDP gemäß Incoterms 2020, soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist.

2.2. Versandkosten: Für Lieferungen innerhalb Österreichs fallen bei Bestellungen mit einem Warenwert ab 200 € netto keine Versandkosten an; für Bestellungen mit einem Warenwert unter 200 € netto wird eine Logistikpauschale von 9 € netto je Bestellung verrechnet. Für Lieferungen außerhalb Österreichs werden die Versandkosten nach tatsächlichem Aufwand verrechnet. Expresszustellungen und sonstige Sonderversandarten werden nach tatsächlichem Aufwand verrechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist.

2.3. Die Produkte können in Teillieferungen geliefert und verrechnet werden.

2.4. Inndix bemüht sich nach besten Kräften, Lieferfristen und -termine einzuhalten. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Lieferfristen und -termine unverbindlich und gelten als voraussichtlicher Zeitpunkt der Lieferung und Übergabe an den Kunden. Der Kunde kann wegen Nichtlieferung erst nach Setzung einer angemessenen Nachfrist von mindestens vier Wochen vom Vertrag zurücktreten. Nachfristsetzung und Rücktritt bedürfen eines eingeschriebenen Briefes. Das Rücktrittsrecht gilt nur für den säumigen Teil der Lieferung.

2.5. Tritt Inndix wegen Annahmeverzugs des Kunden vom Vertrag zurück, hat der Kunde eine Vertragsstrafe von 50 % (fünfzig Prozent) des Netto-Rechnungsbetrags zu bezahlen.

3. Zahlung

3.1. Rechnungen sind spätestens sieben (7) Tage nach Erhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Zahlungsverzug hat der Kunde Verzugszinsen in Höhe von 5,2 (fünf Komma zwei) Prozentpunkten p. a. über dem Basiszinssatz zu bezahlen.

3.2. Sind Teilzahlungen vereinbart, gerät der Kunde in Zahlungsverzug, wenn eine einzelne Teilzahlung nicht rechtzeitig und vollständig geleistet wird.

4. Eigentumsvorbehalt

4.1. Die gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises und aller weiteren vom Kunden zu tragenden Kosten Eigentum von Inndix. Solange Inndix Eigentümerin der Produkte ist, trägt der Kunde die Gefahr für die Produkte. Bis zum Eigentumsübergang darf der Kunde die Produkte weder verpfänden noch mit sonstigen Rechten Dritter belasten. Bei Zahlungsverzug ist Inndix berechtigt, die Produkte abzuholen.

5. Gewährleistung und Schadenersatz

5.1. Die Gewährleistungsfrist beträgt sechs Monate ab Übernahme der Produkte durch den Kunden. Der Kunde hat das Vorliegen eines Mangels nachzuweisen. §§ 924 und 933b ABGB finden keine Anwendung. Der Kunde hat jeden Mangel unverzüglich und konkret schriftlich zu rügen.

5.2. Der Kunde hat alle Produkte unmittelbar nach Erhalt genau zu prüfen. Unvollständige Lieferungen oder offenkundige Mängel sind Inndix unverzüglich nach Erhalt der jeweiligen Lieferung konkret und schriftlich mitzuteilen, widrigenfalls die Lieferung als vorbehaltlos genehmigt gilt und keine Gewährleistungs- und Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden können; dasselbe gilt, wenn verborgene Mängel nicht binnen einer Woche ab ihrer Entdeckung schriftlich gerügt werden. Mängel sind nach Art und Umfang genau zu beschreiben. Der Kunde hat beanstandete Produkte vorübergehend zu lagern.

5.3. Mit Ausnahme von Personenschäden haftet Inndix nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Vorbehaltlich zwingender gesetzlicher Bestimmungen ist die Haftung von Inndix mit der Höhe des Kaufpreises begrenzt. Für Mangelfolgeschäden, sonstige Sachschäden, Vermögensschäden und Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Kunden wird kein Ersatz geleistet.

6. Datenschutz

6.1. Inndix verarbeitet folgende Daten des Kunden zum Zweck der Vertragsabwicklung und Beweissicherung: Kundennummer, Name, Firmenbuchnummer oder sonstige Register- bzw. Identifikationsnummer, Anschrift, Kontaktdaten (wie Telefonnummer, Faxnummer, E-Mail-Adresse), Daten zur Auftragsabwicklung und Verrechnung (wie Bestelldatum, Produkte, Mengen, Preise, Versand- und Rechnungsdaten) sowie Namen und Daten von Ansprechpersonen beim Kunden. Alle personenbezogenen Daten werden in einem Customer-Relationship-System unter Beachtung der geltenden Datenschutzbestimmungen verarbeitet (siehe 6.4). Der Kunde hat Inndix Änderungen der für den Vertrag erforderlichen Daten unverzüglich mitzuteilen. Die Daten werden für die Dauer der Vertragsbeziehung verarbeitet und aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten spätestens sieben Jahre nach Ende der Vertragsbeziehung gelöscht, sofern nicht längere gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen.

6.2. Die Daten werden nicht an Dritte weitergegeben, ausgenommen soweit dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist (insbesondere an Versanddienstleister für die Zustellung) oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht (z. B. gegenüber Steuerberatung und Behörden).

6.3. Der Kunde hat das Recht auf Auskunft über die ihn betreffenden, von Inndix verarbeiteten Daten sowie – im gesetzlichen Umfang – auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung, auf Widerspruch gegen die Verarbeitung und auf Datenübertragbarkeit. Darüber hinaus kann der Kunde Beschwerde bei der Österreichischen Datenschutzbehörde einlegen.

6.4. Für die Aufnahme von Kunden (und deren Mitarbeitenden) in das Customer-Relationship-Management-System (CRM) von Inndix (Zweck siehe 6.1) wird dem Kunden eine gesonderte Datenschutzinformation samt Einwilligungserklärung vorgelegt. Personenbezogene Daten werden nur nach schriftlicher Einwilligung der jeweiligen Person in das CRM-System aufgenommen.

7. Sonderbestimmungen für Händler

7.1. Für Verträge zwischen Inndix und Kunden, die Produkte vertragsgemäß zum Weiterverkauf erwerben („Händler“), gilt Folgendes:

7.2. Das Weitergabeverbot gemäß Punkt 1.3 gilt nicht.

7.3. Die Lieferung erfolgt FCA gemäß Incoterms 2020, soweit in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt ist. Punkt 2.1 gilt daher nicht. Die Logistikpauschale gemäß Punkt 2.2 gilt für Händler nicht; die Versandkosten werden gesondert vereinbart.

7.4. Händler sind berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt stehende Produkte (Punkt 4) weiterzuverkaufen. Dies gilt nicht für Produkte, deren Kaufpreis der Händler trotz Fälligkeit nicht vollständig bezahlt hat. Bis zur vollständigen Bezahlung tritt der Händler alle ihm aus dem Weiterverkauf zustehenden Forderungen und Sicherungsrechte zahlungshalber an Inndix ab. Bei Zahlungsverzug ist Inndix berechtigt, den Abnehmer von der Abtretung zu verständigen und Zahlung an Inndix zu verlangen.

8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

8.1. Auf alle Rechtsgeschäfte nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist österreichisches Recht anzuwenden, unter Ausschluss der Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts.

8.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich unmittelbar oder mittelbar aus oder im Zusammenhang mit einem diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen unterliegenden Vertragsverhältnis ergeben, ist das Handelsgericht Wien.

9. Sonstiges

9.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Vertragsparteien werden die unwirksame oder undurchsetzbare Bestimmung durch eine wirksame und durchsetzbare Bestimmung ersetzen, die Inhalt und Zweck der ursprünglichen Bestimmung möglichst nahekommt.

9.2. Abweichungen von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrags bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für ein Abgehen vom Schriftformerfordernis.

9.3. Forderungen von Inndix dürfen nicht mit Gegenforderungen welcher Art auch immer aufgerechnet werden.